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Neue Regel für den Kartenverkauf
Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist künftig ausgeschlossen, wenn der Gast nicht zur Veranstaltung erscheint oder erscheinen kann. Eine Rückerstattung wird nur dann vorgenommen, wenn Gründe vorliegen, die der Veranstalter oder der Kleinkunstverein zu vertreten haben (z.B.: Absage der Veranstaltung).